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   VG Freiburg, 12.01.2017 - A 6 K 2344/15   

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https://dejure.org/2017,11083
VG Freiburg, 12.01.2017 - A 6 K 2344/15 (https://dejure.org/2017,11083)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12.01.2017 - A 6 K 2344/15 (https://dejure.org/2017,11083)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - A 6 K 2344/15 (https://dejure.org/2017,11083)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 3b Abs. 1 Nr. 4
    Kosovo; Homosexualität; LGBTI-Personen als soziale Gruppe; Kein wirksamer staatlicher Schutz gegen private Akteure; Kein interner Schutz bei zusätzlich hinzutretender HIV-Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Freiburg, 22.11.2015 - A 6 K 2345/15

    Kosovo, HIV/AIDS, psychische Erkrankung, antiretrovirale Therapie, homosexuell

    Auszug aus VG Freiburg, 12.01.2017 - A 6 K 2344/15
    Auf einen gleichzeitig mit der Klage gestellten Eilantrag hin ist deren aufschiebende Wirkung mit Beschluss des Einzelrichters vom 23.11.2015 (A 6 K 2345/15) angeordnet worden.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie den Akteninhalt (ein Heft des Bundesamts sowie ein Heft Gerichtsakten des Eilverfahrens 6 K 2345/15) verwiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2013 - A 9 S 1873/12

    Verfolgung von Homosexuellen in Nigeria

    Auszug aus VG Freiburg, 12.01.2017 - A 6 K 2344/15
    Das Fortbestehen vereinzelter Verfolgungshandlungen und damit gewisse Schutzlücken schließen die Wirksamkeit des Schutzes nicht aus, soweit diese Handlungen gleichwohl effektiv geahndet werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.03.2013 - A 9 S 1873/12 -, Rn. 127, juris).

    Referenzfälle politischer Verfolgung sowie ein Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung sind gewichtige Indizien für eine weiterhin gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.03.2013, a.a.O., Rn. 133/134).

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VG Freiburg, 12.01.2017 - A 6 K 2344/15
    Sie soll beweisrechtlich diejenigen privilegieren, die in ihrem Heimatland tatsächlich bereits persönlich Verfolgung erfahren haben (BVerwG, Urt. v. 19.01.2009 - 10 C 52.07 -, Rn. 29, juris).

    Dem Grundsatz der Subsidiarität des Flüchtlingsschutzes wird gemäß § 3e AsylG durch eine Verweisung auf eine zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Flüchtlingsanerkennung bestehende interne Schutzalternative Rechnung getragen (BVerwG, Urt. v. 19.01.2009, a.a.O., Rn. 29).

  • BVerwG, 14.11.2012 - 10 B 22.12

    Abschiebungsschutz; Herkunftsland; Herkunftsregion; innerstaatlicher bewaffneter

    Auszug aus VG Freiburg, 12.01.2017 - A 6 K 2344/15
    Angesichts des bereits aufgrund der HIV-Infektion geschwächten physischen und psychischen Zustandes des Klägers sowie aufgrund der bei ihm diagnostizierten PTBS und Depression sowie Angstneurose (vgl. fachärztliches Attest vom 19.12.2016; ferner die Ausführungen der Gutachterin Frau Dr. C. des ... vom 30.08.2016) bestehen schließlich auch keine stichhaltigen Gründe dafür, dass an irgendeinem Ort im Kosovo die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse zu seinen Gunsten dergestalt wären, dass sein Existenzminimum gewährleistet wäre (zu diesem Erfordernis im Rahmen des internen Schutzes vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.2012 - 10 B 22.12 -, Rn. 9, juris).
  • BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08

    Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz;

    Auszug aus VG Freiburg, 12.01.2017 - A 6 K 2344/15
    Bei der Prüfung internen Schutzes kann kein strengerer Maßstab zugrunde gelegt werden als bei der systematisch vorgelagerten Stellung der Verfolgungsprognose (BVerwG, Urt. v. 05.05.2009 - 10 C 21.08 -, Rn. 22 ff., juris).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus VG Freiburg, 12.01.2017 - A 6 K 2344/15
    Dass er die Gefahr dadurch vermeiden könnte, dass er beim Ausleben seiner sexuellen Ausrichtung größere Zurückhaltung übt als eine heterosexuelle Person, ist insoweit unbeachtlich (vgl. zu Art. 10 der Richtlinie 2004/83/EG , der durch § 3b AsylG in nationales Recht umgesetzt wurde: EuGH, Urt. v. 07.11.2013 - C-199/12 u.a. -, Rn. 46 und 67 ff., juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 13 A 871/16

    Darlegung der Grundsatzbedeutung auf Grundlage des Asylverfahrensgesetzes

    Auszug aus VG Freiburg, 12.01.2017 - A 6 K 2344/15
    Dass der Kläger möglicherweise vor seinem Bruder sicher sein könnte, indem er nicht mehr nach ... zurückkehrte, sondern in eine größere und anonymere Stadt, etwa die Hauptstadt Pristina, ginge (in diesem Sinne für internen Schutz bei Verfolgung durch Familienangehörige: OVG NRW, Beschl. v. 25.05.2016 - 13 A 871/16.A -, Rn. 10 und 13, juris; VG München, Beschl. v. 21.03.2016 - M 16 S 16.30448 -, Rn. 15, juris), ist unerheblich.
  • BVerwG, 23.11.2011 - 10 B 32.11

    Asylrechtsstreit; unterlassene Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung eines

    Auszug aus VG Freiburg, 12.01.2017 - A 6 K 2344/15
    Maßgeblich ist dafür, ob stichhaltige Gründe gegen eine erneute Verfolgung sprechen, die in einem inneren Zusammenhang mit der vor der Ausreise erlittenen oder unmittelbar drohenden Verfolgung stünde (BVerwG, Beschl. v. 23.11.2011 - 10 B 32.11 -, Rn. 7, juris).
  • VG München, 21.03.2016 - M 16 S 16.30448

    Kosovo ist ein sicherer Herkunftsstaat

    Auszug aus VG Freiburg, 12.01.2017 - A 6 K 2344/15
    Dass der Kläger möglicherweise vor seinem Bruder sicher sein könnte, indem er nicht mehr nach ... zurückkehrte, sondern in eine größere und anonymere Stadt, etwa die Hauptstadt Pristina, ginge (in diesem Sinne für internen Schutz bei Verfolgung durch Familienangehörige: OVG NRW, Beschl. v. 25.05.2016 - 13 A 871/16.A -, Rn. 10 und 13, juris; VG München, Beschl. v. 21.03.2016 - M 16 S 16.30448 -, Rn. 15, juris), ist unerheblich.
  • OVG Niedersachsen, 18.10.2013 - 8 LA 221/12

    Verpflichtung zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 60 Abs. 1

    Auszug aus VG Freiburg, 12.01.2017 - A 6 K 2344/15
    Einer liberalen Gesetzgebung zu Gunsten sexueller Minderheiten stehen in der Gesellschaft und in der eigenen Familie immer noch Stigmatisierung, Diskriminierung und gewalttätige Übergriffe gegenüber (vgl. für den Zeitraum seit 2008: UNHCR-Richtlinien vom 09.11.2009 zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs von Personen aus dem Kosovo, Seite 19/20; Schweizerische Flüchtlingshilfe, 21.12.2011, Kosovo: Homosexualität; Auswärtiges Amt, Lageberichte vom 17.06.2012 [Seite 19/20], vom 12.06.2013 [Seite 19], vom 25.11.2014 [Seite 15/16] und vom 09.12.2015 [Seite 16]; EASO, Kosovo Report November 2016, Seite 36; EU-Kosovo-Report 2016 vom 09.11.2016, Seite 27/28; Schwedische Einwanderungsbehörde vom 29.09.2016, Seite 4/5 [English Summary]; Bundesasylamt Österreich, Länderinformationsblatt Kosovo, 12.07.2016, Seite 29; US Department of State, Country Report on Human Rights Practices 2015 vom 13.04.2016 [unter: Acts of Violence, Discrimination, and Other Abuses Based on Sexual Orientation and Gender Identity]; das Merkmal der sozialen Gruppe ebenfalls - für homosexuelle Frauen - bejahend: OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.10.2013 - 8 LA 221/12 -, Rn. 20, juris).
  • VG Berlin, 21.11.2019 - 38 K 170.19

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft: Homo- und Transsexuelle in Georgien

    Angesichts der oben geschilderten homophoben Grundhaltung der georgischen Bevölkerung (s.o., b [1]) werden diese in Georgien von der sie umgebenden und sie verfolgenden Gesellschaft als andersartig betrachtet, so dass ihre Gruppe eine abgegrenzte Identität § 3b Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 lit. b) AsylG besitzt (siehe aufgrund der jeweiligen starken gesellschaftlichen Vorbehalte für Homosexuelle in der Russische Föderation: VG Potsdam, Urteil vom 13. Juni 2018 - VG 6 K 268/16.A, juris, S. 9; für Homosexuelle und Transsexuelle im Kosovo: VG Freiburg, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1A 6 K 2344/15 -, juris Rn. 17).

    Sofern diesbezüglich offenbar die Auffassung vertreten wird, dass bereits das Vorhandensein dieser Vorschriften genüge, und ein hinreichender Vollzug der Vorschriften bei der Beurteilung der Schutzbereitschaft außer Betracht zu bleiben habe, sofern jedenfalls daran gearbeitet werde, für Toleranz und Implementierung / Anwendung der Normen zu werben (so etwa Nds. OVG, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - 8 LA 221/12 -, juris Rn. 19), erachtet die Kammer dies für nicht überzeugend, da allein das Schaffen von Normen, die letztendlich nicht durchgesetzt werden, den Betroffenen einen wirksamen Schutz i.S.d. § 3d Abs. 2 AsylG nicht vermitteln kann (ebenso VG Freiburg, Urteil vom 12. Januar 2017 - A 6 K 2344/15 -, juris Rn. 28).

  • VG Berlin, 21.11.2019 - 38 K 148.19

    Abschiebungsverbot: Behandlung Homosexueller in Georgien

    Sofern diesbezüglich offenbar die Auffassung vertreten wird, dass bereits das Vorhandensein dieser Vorschriften genüge, und ein hinreichender Vollzug der Vorschriften bei der Beurteilung der Schutzbereitschaft außer Betracht zu bleiben habe, sofern jedenfalls daran gearbeitet werde, für Toleranz und Implementierung / Anwendung der Normen zu werben (so etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - 8 LA 221/12 -, juris Rn. 19), erachtet die Kammer dies für nicht überzeugend, da allein das Schaffen von Normen, die letztendlich nicht durchgesetzt werden, den Betroffenen einen wirksamen Schutz nicht vermitteln kann (ebenso VG Freiburg, Urteil vom 12. Januar 2017 - A 6 K 2344/15 -, juris Rn. 28).
  • VG Hamburg, 17.09.2020 - 17 A 5630/19

    Georgien: Klage abgewiesen; keine Gruppenverfolgung homosexueller Männer in

    Nur auf dem Papier stehende Normen sind unzureichend (der Sache nach ebenso: VG Berlin, Urt. v. 21.11.2019, 38 K 170/19.A Juris, Rn. 68; vgl. zudem VG Freiburg, Urt. v. 12.1.2017, A 6 K 2344/15, juris, Rn. 28; Kluth, in: BeckOK Ausländerrecht, 26. Edi­ tion, Stand: 1.7.2020, § 3d AsylG Rn. 3).
  • VG Berlin, 28.08.2019 - 3 K 529.17
    Demnach sind schicksalshaft unveränderliche persönliche Merkmale wie Homosexualität oder Transsexualität asylerheblich (vgl. zu Transsexualität VG Braunschweig, Urteil vom 11. September 2018 - 1 A 671/17 - VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 12. Januar 2017 - A 6 K 2344/15 -, juris).
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